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Zur Einigung zwischen Kultusministerien und Bildungsmedienverlagen

Die Kultusminister der Länder haben sich mit Verwertungsgesellschaften und Bildungsmedienverlagen auf eine pauschale Vergütung in Millionenhöhe geeinigt, um für Nutzungsrechte zu bezahlen, die den Lehrkräften erst durch den 2008 eingführten §53 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes genommen wurden. D64-Vorsitzende Valentina Kerst beurteilt … Weiterlesen

07. Dezember 2012 von Leonhard Dobusch
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