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Zur Einigung zwischen Kultusministerien und Bildungsmedienverlagen
Die Kultusminister der Länder haben sich mit Verwertungsgesellschaften und Bildungsmedienverlagen auf eine pauschale Vergütung in Millionenhöhe geeinigt, um für Nutzungsrechte zu bezahlen, die den Lehrkräften erst durch den 2008 eingführten §53 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes genommen wurden. D64-Vorsitzende Valentina Kerst beurteilt … Weiterlesen