Zur Einigung zwischen Kultusministerien und Bildungsmedienverlagen
Die Kultusminister der Länder haben sich mit Verwertungsgesellschaften und Bildungsmedienverlagen auf eine pauschale Vergütung in Millionenhöhe geeinigt, um für Nutzungsrechte zu bezahlen, die den Lehrkräften erst durch den 2008 eingführten §53 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes genommen wurden. D64-Vorsitzende Valentina Kerst beurteilt deshalb die Einigung in einer Pressemeldung kritisch:
“Um eine völlig lebensfremde Gesetzeslage zu sanieren, zahlen die Länder jetzt Millionen an die Schulbuchverlage“
Die Millionen wären besser in offene Lernunterlagen investiert gewesen. Denn selbst mit dieser neuen Regelung dürfen Lehrkräfte ihre Arbeitsblätter weiterhin nicht im Internet mit anderen Lehrenden austauschen, wenn sie dafür Teile urheberrechtlich geschützter Materialien verwenden. Die Pressemeldung verweist deshalb auf das D64-White-Paper zu digitaler Lehrmittelfreiheit, um die Potentiale der Digitalisierung für vielfältigeren und kreativeren Unterricht zu nutzen.