Lehrmittelfreiheit: Historischer Hintergrund

In Deutschland geht die Lernmittelfreiheit auf Forderungen von 1848 zurück, als man Bildung unabhängig vom Einkommen der Eltern ermöglichen wollte; heute besteht dort in einigen Ländern eine weitgehende Lernmittelfreiheit. Teilweise ist sie sogar in der Landesverfassung verankert. Falls keine Lernmittelfreiheit besteht, wird normalerweise – etwa durch Bücherbasare zwischen den verschiedenen Klassenstufen – versucht, eine günstige Möglichkeit zum Erwerb gebrauchter Bücher zu geben. Sozial Schwache werden unterstützt. Der Erwerb von neuen Lernmitteln kann mehrere hundert Euro pro Jahr kosten. Die Abschaffung der Lernmittelfreiheit wird oft zur Senkung der Verschuldung diskutiert, andererseits aber kritisiert, da sie vor allem finanziell Schwache trifft und Bildung als eine der wichtigsten Ressourcen Deutschlands angesehen wird. Als Argument gegen die Lernmittelfreiheit wird angeführt, dass gekaufte Gegenstände besser behandelt werden und die Schüler normalerweise neuere Materialien erhalten.

1984 ging allerdings nur noch in West-Berlin und Hamburg ein Teil der Schulbücher in deren Eigentum über, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Hessen stellten Schulbücher und zum Teil auch sonstige Lernmittel nur leihweise zur Verfügung. 1984 mussten in Nordrhein-Westfalen zu 33 Prozent und in Schleswig-Holstein zu 50 Prozent, die Eltern die Lernmittelkosten anteilig tragen. In Niedersachsen und im Saarland wurden Lernmittelbeihilfen nur an Eltern die bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreichten anteilig gezahlt. In Rheinland-Pfalz richtete sich der von den Eltern zu übernehmende Kostenanteil in erster Linie nach der Anzahl der Kinder.

Mehr zum Thema, auch hinsichtlich der Situation in verschiedenen Bundesländern auf der Seite der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema Lehrmittelfreiheit.