FAQ zum Thema digitale Lehrmittelfreiheit

Die folgenden Fragen und Antworten werden laufend ergänzt. Wenn eine Frage unter den Nägeln brennt, die noch nicht behandelt wird, diese einfach via Mail an lehrmittelfreiheit@d-64.org oder via Twitter an @D64eV senden.

Allgemeine Fragen

Fragen zu Creative-Commons-Lizenzen

Allgemeine Fragen

F: Was sind digitale Lehrmittel?

A: Digitale Lehrmittel dient hier als Sammelbegriff für digital verfügbare Lehr- und Lernunterlagen im weitesten Sinne. Neben klassischen Schul- und Lehrbüchern zählen dazu auch didaktische Unterlagen, Syllabi, Übungsaufgaben etc. sowie Videoaufzeichnungen von Vorlesungen und ähnliches.

F: Wann sind digitale Lehrmittel „frei“?

A: Digitale Lehrmittel sind dann frei, wenn sie nicht nur kostenlos, sondern auch unter einer freien Lizenz und in freien Formaten im Internet zugänglich sind. Gut aufbereitete Informationen zu den Vor- und Nachteilen verschiedener freier Lizenzen liefert die Broschüre „Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen“ (PDF), herausgegeben von Creative Commons, irights.info und Wikimedia Deutschland.

F: Warum ist digitale Lehrmittelfreiheit wichtig?

A: Die Potentiale digitaler Technologien für einen besseren Zugang zu Bildung werden bislang nicht einmal in Ansätzen ausgeschöpft, weil die Erstellung und Bereitstellung von Lehr- und Lernunterlagen noch in vordigitalen Strukturen verhaftet sind. Erst wenn freie Lizenzen und freie Formate verwendet werden, können Lehrende Unterlagen austauschen, verbesseren und weitergeben sowie Lernende verschieden Unterlagen unkompliziert vergleichen oder kombinieren. Details zu Problemen und Chancen finden sich im D64 White Paper „Digitale Lehrmittelfreiheit“.

F: Bedeutet digitale Lehrmittelfreiheit das Ende der Schulbuchverlage?

A: Nein, ganz im Gegenteil. Digitale Lehrmittelfreiheit ist auf die Kompetenzen und Erfahrungen von Schulbuchverlagen und Schul- bzw. LehrbuchautorInnen angewiesen. Reformiert werden soll jedoch die Art und Weise von Auftragsvergabe und Vergütung. Je nach Ausgestaltung könnten damit gerade für kleinere und mittlere Schulbuchverlage neue Verdienstmöglichkeiten verbunden sein. In anderen Ländern beweisen Beispiele wie der Verlag „Flat World Knowledge„, dass auch Geschäftsmodelle auf Basis offen lizenzierter Inhalte möglich sind.

F: Gibt es das nicht alles schon längst? Was ist mit Open Educational Ressources?

A: Klar ist die Idee von digitaler Lehrmittelfreiheit nicht völlig neu, sondern basiert auf einer Vielzahl bestehender und in vielen Ländern bereits erfolgreich umgesetzter Konzepte unter dem Label „Open Educational Resources„. Gerade Deutschland ist in dieser Hinsicht aber noch sehr rückständig, was nicht zuletzt an fehlenden Begriffen liegen mag. Hinzu kommt, dass digitale Lehrmittelfreiheit bewusst an die historisch-politische Forderung nach Lehrmittelfreiheit anknüpft und versucht, einen ganzheitlichen Ansatz für Zugang zu digitalen Lehr- und Lernunterlagen zu entwickeln.

F: Wo finde ich im Internet (Beispiele für) offene Lernunterlagen?

A: Prinzipiell überall dort, wo Institutionen oder Einzelpersonen Lernunterlagen in offenen Formaten und unter offenen Lizenzen kostenlos zugänglich machen. Auf dieser Kampagnenseite findet sich ein Wegweiser zu offenen Lernunterlagen im Hochschulbereich auf Basis eines Artikels von Eleanor J. Goldberg and Michael LaMagna. Außerdem findet sich eine Liste mit 500 offen zugänglichen Kursen, geordnet nach Themenfeldern, bei openculture.com, wiederum allerdings ausschließlich in englischer Sprache.

Einen deutschsprachigen Wegweiser zu frei verfügbaren Inhalten, wenn auch nicht spezifisch für Lehr- und Lernunterlagen, liefert das Portal Mediaculture-Online des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ).

F: Aber um Bildung in das digitale Zeitalter zu bringen braucht des doch mehr als nur frei lizenzierte Lehr- und Lernunterlagen?

A: Digitale Lehrmittelfreiheit ist nicht alles, aber eine Voraussetzung für viele weitere Innovationen, die nicht nur Zugang zu sondern auch Qualität von Lehrunterlagen und damit potentiell auch Unterricht an verschiedenen Bildungseinrichtungen verbessern helfen. Neben Pools an frei verfüg- und kombinierbaren Lehr- und Lernunterlagen wie z.B. OER Commons erleichtern freie Lizenzen auch das Experimentieren mit verschiedenen didaktischen Ansätzen.

Fragen zu Creative-Commons-Lizenzen

F: Wie verhält sich Creative Commons (CC) zum Urheberrecht?

A: Creative Commons basiert auf dem bestehenden Urheberrecht. Rechteinhaber, die ihre Werke unter eine CC-Lizenz stellen, räumen damit aber Dritten auf standardisierte Weise Nutzungsmöglichkeiten ein, die ansonsten vorbehalten blieben. Da CC-Lizenzen aus verschiedenen kombinierbaren Modulen bestehen, kann das Ausmaß dieser eingeräumten Rechte variiert werden. So kann fast jede Nutzungsart erlaubt werden, solange eine Namensnennung („Attribution“ oder CC-BY) erfolgt oder es können kommerzielle Verwendungen untersagt werden („NonCommercial“, CC-NC). Zumindest im Bildungsbereich ist die Verwendung dieser NC-Klausel häufig jedoch keine gute Idee. Details zu Creative Commons im Allgemeinen und den verschiedenen CC-Lizenzmodulen im Speziellen liefern die FAQ auf der Homepage von Creative Commons Deutschland.

F: Was unterscheidet CC-lizenzierte Werke von gemeinfreien Werken?

A: Bei gemeinfreien Werken ist der urheberrechtliche Schutz abgelaufen bzw. waren sie nie urheberrechtlich geschützt, sie unterliegen keinerlei urheberrechtlicher Nutzungsbeschränkung. Eine besondere CC-Lizenz (CCZero) versucht diese Gemeinfreiheit rechtlich nachzubilden, also Dritten maximale Nutzungsfreiheit zu ermöglichen.

F: Wo finde ich verbindliche Informationen über CC-Lizenzen?

A: Erste Anlaufstelle für Informationen zu CC-Lizenzen sind die Seiten von Creative Commons Deutschland sowie die internationale Seit von Creative Commons. Im deutschsprachigen Raum liefert außerdem das Informationsportal irights.info Informationen zu Creative-Commons-Lizenzen, u.a. in einer gemeinsam mit Creative Commons und Wikimedia Deutschland erstellten Broschüre „Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen“ (PDF). Verbindlich im Sinne einer Rechtsberatung sind aber keine dieser Informationen, die kann nur ein Anwalt liefern. In den allermeisten Fällen individueller Lizenznutzung dürfte das aber nicht notwendig sein.

F: Wo finde ich für offene Lernunterlagen geeignete, CC-lizenzierte Bilder?

A: Prinzipiell finden sich CC-lizenzierte Inhalte überall im Web und Suchmaschinen wie Google erlauben inzwischen die Suche nach offen lizenzierten Inhalten in ihrer erweiterten Suche. Komfortabler sind aber sicher das auch von der Wikipedia genutzte Archiv CC-lizenzierter Inhalte Wikimedia Commons. Aber auch kommerzielle Plattformen wie Flickr erlauben in ihrer erweiterten Suche häufig, nur nach CC-lizenzierten Bildern zu suchen.

A: Was spricht gegen die Verwendung von CC-Lizenzen, die kommerzielle Nutzung verbieten (sog. NonCommercial-Lizenzen)?

Das Hauptproblem ist, dass sich NC-lizenzierte Lernunterlagen nicht ohne weiteres mit noch offener lizenzierten Inhalten rekombinieren lassen. Gerade bei öffentlich finanzierten Lernunterlagen sind sie so ein Innovationshemmnis. Außerdem erschweren sie teilweise die Entstehung von Geschäftsmodellen im Bildungsbereich, die auf offen zugängliche Inhalte setzen. Eine Reihe weiterer Gründe, warum NC-Lizenzen insbesondere im Bildungsbereich problematisch sind, findet sich in der bereits erwähnten Broschüre von irights.info und anderen (PDF).

F: Kann man Material, das unter einer CC-NC-Lizenz steht, dennoch für ein Lehrmittel nutzen, das unter einer freieren CC-Lizenz stehen soll?

A: Nein, wenn wirklich das komplette neue Werk unter einer freieren Lizenz stehen soll. Im Fall von Bildern ließe sich allerdings ein Verweis auf die andere Lizenz beim Bild sowie im Impressum anbringen. Klarerweise unberührt von CC-Lizenzen bleiben das Zitatrecht und andere urheberrechtliche Schrankenregelungen, die die Verwendung von (Teilen von) Werken im Bildungsbereich unabhängig von der Zustimmung des Rechteinhabers erlauben.

F: Darf eine Person oder Institution zur Finanzierung von Lernunterlagen, die unter CC-Lizenz stehen soll, Geld einsammeln (z.B. per Crowdfunding)?

A: Selbstverständlich, CC-Lizenzen sollen im Gegenteil neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Bekannte Crowdfunding-Plattformen wie Kickstarter finanzieren regelmäßig Projekte, deren Ergebnisse unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden. Im Buchbereich startete erst kürzlich die Crowdfunding-Plattform unglue.it, die Geld einzig mit dem Ziel einsammelt, vergriffene Bücher als CC-lizenzierte E-Books sowie parallel als Book-on-Demand neu zu veröffentlichen.

Stand: 20. Juni 2012